In Hessen gibt es aktuell folgende Förderprogramme zur Elektromobilität:

Förderung der Elektromobilität

Kurzinfo

Im Fokus der Fördermaßnahme „Förderung der Elektromobilität“ stehen Vorhaben, die das Ziel haben, die Praxis-und Alltagstauglichkeit der Elektromobilität nachzuweisen. Sie sollen aufzeigen, wie attraktiv die Nutzung von E-Fahrzeugen ist. Nach Möglichkeit soll dabei Strom aus erneuerbaren Energiequellen zum Einsatz kommen, damit diese Form der Mobilität nahezu klimaneutral ist.

Laufzeit

Seit 2016, bis auf Widerruf. (Informationen zu den Einreichfristen unter Punkt "Weiterführende Links).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften

Fördergegenstand

Gefördert werden

  • Forschungs-und Entwicklungsvorhaben
  • Pilot-und Demonstrationsprojekte
  • Erarbeitung von wissenschaftlichen Strategie-und Lösungskonzepten

Die Projekte sollen insbesondere Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Bereiche haben:

  • Elektromobilität als Teil urbaner Mobilität/ als Teil von Mobilität im ländlichen Raum
  • Anwendungen von Elektromobilität im öffentlichen Verkehr/ Vernetzung mit dem ÖPNV
  • Wirtschaftsverkehr und City-Logistik
  • Technologieerprobung in den Bereichen Infrastruktur, Öffentlicher Verkehr undTransportverkehr•Sicherheit und Lebenszyklusbetrachtung von Fahrzeugbatterien aus Serienfertigung
  • Rohstoffeinsatz und -wiederverwertung von Fahrzeugbatterien
  • Evaluierung des Alltagsbetriebs von Elektrofahrzeugen
  • Anwendungen von Elektromobilität in Nutzfahrzeugen und deren Erprobung unter Alltagsbedingungen
  • Geschäfts-, Betreiber-und Betriebsmodelle/ Entwicklung, Erprobung und Einsatz von Abrechnungssystemen

Förderhöhe

Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Projektausgaben von bis zu 50 %. Bei Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden (bei Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist in bestimmten Fällen sogar eine Förderquote bis zu 100 % möglich).

Pro Projekt darf die Zuwendung 500.000 EUR nicht überschreiten.

Voraussetzungen

  • Die maximale Laufzeit ist auf drei Jahre begrenzt
  • Gefördert werden nur Projekte mit einem Gesamtausgabenvolumen von mindestens10.000 EUR

Bewilligungsstelle / Kontakt

HA Hessen Agentur GmbH
Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte
Konradinerallee 9
65189 Wiesbaden

Ansprechpartner:
Susanne Schlag
Tel.: +49 (0)611 / 95017 - 8964
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weiterführende Links

Merkblätter und Downloads zur Förderung der Elektromobilität finden Sie auf www.innovationsförderung-hessen.de/elektromobilität

Angaben zu den Einreichfristen finden Sie auf www.innovationsfoerderung-hessen.de/einreichfristen

Förderung Elektrobusse

Kurzinfo

Um die Umstellung auf einen umweltfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, fördert das Land Hessen die Anschaffung von Elektrobussen und den Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur.

Laufzeit

Seit 2017, bis auf Widerruf.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • die hessischen Landkreise
  • die hessischen kreisfreien Städte
  • Kommunen
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV erfüllen

Fördergegenstand

Gefördert wird

  • die Anschaffung von Elektrobussen und den Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur (Förderfähig sind Niederflur-Midibusse mit einer Mindestlänge von 8m, Solobusse und Gelenkbusse.)

Förderhöhe

  • Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben des E-Busses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor.
  • Für den Aufbau der Ladeinfrastruktur kann ebenso ein Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionsausgaben beantragt werden.
  • Die maximale Fördersumme pro Ladepunkt beträgt dabei 400 Euro pro Kilowatt installierter Ladeleistung.
  • Der Netzanschluss kann darüber hinaus mit bis zu 100.000 Euro bezuschusst werden.

Voraussetzungen

k.A.

Bewilligungsstelle / Kontakt

HA Hessen Agentur GmbH
Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte
Konradinerallee 9
65189 Wiesbaden

Ansprechpartner:
Susanne Schlag
Tel.: +49 (0)611 / 95017 - 8964
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weiterführende Links

Merkblätter und Downloads zur Förderung von Elektrobussen in Hessen finden Sie auf https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektrobusse