In Bayern gibt es aktuell folgende Förderprogramme zur Elektromobilität:

 

Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen (BayEMA)

Kurzinfo

Der Freistaat Bayern unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI) im Bereich der Elektromobilität und innovativer Antriebstechnologien für mobile Anwendungen. Ziel ist es, Anreize für die schnellere Verbreitung innovativer Mobilität im Verkehrssektor zu setzen und die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten am Standort Bayern zu stärken.

Laufzeit

Die Richtlinie endet am 30. Juni 2019.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie
  • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.

Fördergegenstand

Gefördert werden Verbundvorhaben in den Bereichen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung insbesondere zu folgenden Themenbereichen:
  • elektrische Antriebe
  • Tank- und Speichertechnologien, insbesondere Batterietechnologien
  • Sicherheitstechnik
  • Motorentechnologie
  • Getriebetechnologie
  • Verbrauchs- und Abgasmodifizierung
  • Hybridtechnologien
  • Energiemanagement sowie
  • Technologiestudien.

Förderhöhe

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt die Höhe der Förderung

  • bei Vorhaben der industriellen Forschung max. 50% und
  • bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung max. 25%
der zuwendungsfähigen Kosten.

Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie ihnen gleichgestellten Organisationseinheiten können unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.

Voraussetzungen

  • Mindestens einer der wesentlich beteiligten Verbundpartner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen, bei Unternehmen auch im Bereich der Produktion, verfügen.
  • Das Vorhaben muss sich durch einen über den Stand der Technik hinausgehenden Innovationsgehalt auszeichnen und seine Durchführung muss mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Risiko verbunden sein.
  • Das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt und umgesetzt werden.

Bewilligungsstelle / Kontakt

Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Projektträger Bayern (ITZB Büro Nürnberg)
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Hotline (08 00) 0 26 87 24
Tel. (09 11) 2 06 71-6 11
Fax (09 11) 2 06 71-6 50
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.projektträger-bayern.de

Weiterführende Links

Die Richtlinien zum Bayerischen Forschungsprogramm „Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen“ finden Sie hier.

Bayerisches Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Kurzinfo

In Ergänzung zum Bundesprogramm hat sich die Bayerische Staatsregierung das Ziel gesetzt, mit einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben, um die Zielsetzung von 7.000 öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Bayern im Jahr 2020 zu erreichen.

Laufzeit

Vom 1. September 2017 bis zum 31. Dezember 2020. Die Fördermittel werden in zeitlich begrenzten Förderaufrufen ausgereicht.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen einschließlich Kommunen.

Fördergegenstand

Gefördert wird

  • die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) und öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt) an neuen Standorten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie
  •  bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden.

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung betrug im dritten Aufruf

  • für Normalladepunkte bis einschließlich 22 kW: 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 3.000 EUR pro Ladepunkt,
  • für den Netzanschluss pro Standort: 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 5.000 EUR.
  • Die Fördersätze können um 10% erhöht werden, wenn Normalladepunkte mit einem zusätzlichen Mehrwert (z.B. Park&Ride-Parkplätzen, E-Car- oder E-Bike-Sharing u.a.) verbunden werden.
  • Die maximale Zuwendungssumme war im dritten Aufruf pro Antragsteller auf 150.000 EUR begrenzt.

Voraussetzungen

Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass

  • die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind,
  • der Betrieb der Ladesäulen mit aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom erfolgt,
  • die Mindestbetriebsdauer auf sechs Jahre angelegt ist,
  • die Vorgaben der Ladesäulenverordnung erfüllt werden.

Bewilligungsstelle und Kontakt

Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Projektträger Bayern (ITZB Büro Nürnberg)
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Hotline (08 00) 0 26 87 24
Tel. (09 11) 2 06 71-6 11
Fax (09 11) 2 06 71-6 50
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.projektträger-bayern.de

Weiterführende Links

Themenblätter, Downloads und Musteranträge finden Sie auf http://www.elektromobilitaet-bayern.de/foerderung

Elektromobilität in München (München e-mobil)

Kurzinfo

Das  Förderprogramm Elektromobilität in München unterstützt sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer bei der Umstellung auf Elektrofahrzeuge, bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur und bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität.

Laufzeit

Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2020.

Antragsberechtigte

Antragsberechtige sind

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Fördergegenstand

Förderfähig sind E-Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen.

Förderhöhe

  • Pedelecs mit 25 % der Nettokosten bis maximale 500 EUR(nur für Unternehmen und freiberufliche Personen)
  • Lastenpedelecs und Zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der Nettokosten bis maximal 1.000 EUR
  • Vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge mit 25 % der Nettokosten bis maximal 3.000 EUR (nur für Unternehmen und freiberufliche Personen)
  • Ladeinfrastruktur mit 40 % der Nettokosten für Montage und Installation bis maximal 3.000 EUR für Normalladepunkte und maximal 10.000 EUR für Schnellladepunkte
  • Beratungsleistungen mit 80 % bis maximal 6.000 EUR

Bewilligungsstelle und Kontakt

Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt  -  SG E-Mobilität

Weiterführende Links

Förderrichtlinie Elektromobilität "München e-mobil" (PDF)

Bayernweite Förderprogramme für (E-)Lastenräder

Folgende Städte und Landkreise bezuschussen den Kauf von nicht-elektrischen und elektrischen Lastenfahrrädern und Anhängern:

Wolfratshausen

Förderprogramm „Nachhaltige Mobilität”

Wie viel: 50 Prozent des Nettokaufpreises, maximal 1.500 Euro

Antragsberechtigt: Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen sowie Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Wolfratshausen

Besonderes: Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug von CO2-neutralem Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

Laufzeit: ab 01.01.2019

Mehr Informationen zum Förderprogramm „Nachhaltige Mobilität”

Bamberg

Förderprgramm "Bambergs Weg in die Elektromobilität"

Wie viel: 25 Prozent des Nettokaufpreises, maximal 1.000 Euro

Antragsberechtigt: Freiberufler, Stiftungen, Genossenschaften, Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Stadt Bamberg

Laufzeit: ab 31.03.2019

Mehr Informationen zum Förderprogramm "Bambergs Weg in die Elektromobilität"

Förderprgramm "Elektromobilität"

Wie viel: 25 Prozent des Nettokaufpreises, maximal 300 Euro

Antragsberechtigt: Privat

Laufzeit: 01.11.2017 bis 31.10.2019

Auch Elektro-Roller werden gefördert!

Mehr Informationen zum Förderprogramm Elektromobilität

Dachau

Förderprogramm "Mobilität"

Wie viel: 25 Prozent des Nettokaufpreises, maximal 1.000 Euro

Antragsberechtigt: Privathaushalte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Dachau, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen sowie Gewerbetreibende, Unternehmen mit Sitz in der Stadt Dachau.

Besonderes: Wird das geförderte Elektro-Kleinkraftrad am Betriebsstandort oder Hauptwohnsitz mit Strom aufgeladen, der zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt, wird zusätzlich eine Klimaprämie in Höhe von 200 Euro gewährt.

Laufzeit: 01.01.2018 – 31.12.2019

Auch Elektro-Roller werden gefördert!

Mehr Informationen zum Förderprogramm Mobilität

Regensburg

Förderprogramm "Regensburg effizient"

Wie viel: 25 Prozent der Nettokosten (Kauf oder Leasing), maximal 1.000 Euro

Antragsberechtigt: Privatpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen mit Wohnsitz bzw. Sitz in Regensburg.

Laufzeit: ab 01.06.2018

Auch Elektro-Roller werden gefördert!

Mehr Informationen zum Förderprogramm Regensburg Effizient

Sonthofen

Wie viel: 30 Prozent des Nettokaufpreises, maximal 800 Euro

Antragsberechtigt: Privatpersonen und Gewerbe

Besonderes: Fördergelder für 2018 sind bereits vergeben. Förderanträge für 2019 können bis 15. März 2019 eingereicht werden.

Mehr Informationen zum Förderprogramm