Im Rahmen des „Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München“ entwickelt die bayerische Landeshauptstadt derzeit ein Förderprogramm, das am 1. April 2016 starten soll.

Damit fördert München „eine zukunftsträchtige Technologie, die in der Lage ist, wichtige Beiträge zum Klima- und Lärmschutz, zur Luftreinhaltung und ganz allgemein zu einer Abkehr von fossilen Energieträgern zu leisten, um so die Lebensqualität in München zu verbessern“, heißt es auf der Internetseite des Referats für Gesundheit und Umwelt.

Anträge können ab 1. April gestellt werden. Das Fördervolumen beträgt 22,2 Millionen Euro. Damit sei München auf diesem Gebiet Vorreiter in Deutschland, betont die Stadtverwaltung.

Das Förderprogramm soll Münchner Unternehmen, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und gemeinnützig anerkannten Organisationen – bei Ladestationen auch Privatpersonen – die Entscheidung für den Kauf von Elektrofahrzeugen bzw. Ladestationen erleichtern. 

Förderung von E-Fahrzeugen

Gefördert werden nur rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die für gewerbliche oder gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Von der Förderung ausgenommen sind Hybridfahrzeuge, Plug-In-Hybride oder Fahrzeuge mit Range Extender. Der Zuschuss für ein E-Fahrzeug beträgt zwischen 4.000 Euro (vierrädriges E-Fahrzeug) und 25 % der Anschaffungskosten (ohne Mehrwertsteuer) für zwei- und dreirädrige E-Fahrzeuge bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.000 Euro für ein Lastenpedelec bzw. 500 Euro für Pedelecs und Elektroroller. Der Zuschuss wird an Gewerbebetriebe und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen und gemeinnützig anerkannte Organisationen mit Sitz oder Niederlassung in München gewährt.

Privatpersonen sind von der Förderung von Fahrzeugen ausgeschlossen. Gefördert werden Neufahrzeuge und Jahreswagen (nur vierrädrige E-Fahrzeuge) und Leasing-Fahrzeuge. Die Mindesthaltedauer liegt bei 36 Monaten. Die Fahrzeuge müssen in München zugelassen werden.

Förderung von Ladestationen

Privatpersonen, Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen können eine Förderung für die Errichtung einer Ladestation beantragen. Die Förderung beträgt 20 % der Gesamtkosten (ohne Mehrwertsteuer) bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.500 Euro pro Ladepunkt. Pro Antragssteller und Jahr können sechs Ladepunkte gefördert werden. Gefördert wird neben dem Kauf auch das Leasing der Ladeinfrastruktur. Die Ladeinfrastruktur darf nur auf privatem Grund errichtet werden.

Boni

Wenn ein Antragssteller nachweist, dass er mit der Anschaffung eines E-Fahrzeugs ein mit Benzin- oder Dieselkraftstoffen betriebenes Fahrzeug ersetzt, erhält er einen Bonus in Höhe von 1.000 Euro pro gefördertem vierrädrigen E-Fahrzeug oder Lastenpedelec. Wenn ein Antragssteller nachweist, dass er sein vierrädriges Elektrofahrzeug am Betriebsstandort mit Ökostrom betankt, erhält er einen Bonus in Höhe von 500 Euro.

Formulare können ab dem 1.4. auf der Homepage des Referats für Gesundheit und Umwelt abgerufen werden: http://www.muenchen.de/emobil" target="_blank">www.muenchen.de/emobil

04.03.2016 | Quelle: Landeshauptstadt München; ePROJEKT TNS GmbH; Bild: Schaufenster Elektromobilität Bayern-Sachsen | emobilserver.de

 

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